So finanzieren Sie Ihre Kita-Software über Fördermittel
Der Bund stellt über das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung (SVIK) vier Milliarden Euro bereit — digitale Verwaltungs- und Dokumentationssysteme sind darin ausdrücklich förderfähig. Hier steht, welche Wege offen sind, wer Anträge stellt und welche Unterlagen Sie von uns bekommen.
Der Weg: das SVIK-Programm des Bundes
Ausgezahlt wird über eigene Richtlinien der 16 Länder, Laufzeit 2026 bis 2029. Bremen hat „digitale Verwaltungs- und Dokumentationssysteme“ dort bereits wörtlich als förderfähige Maßnahme benannt — genau die Kategorie, in die eine Kita-Software fällt.
SVIK — Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung 2026–2029
- Was gefördert wird
- Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und „moderne Ausstattung – einschließlich digitaler Infrastruktur“, wörtlich auch „zeitgemäße digitale Ausstattung“.
- Zählt Kita-Software?
- Ja — digitale Verwaltungs- und Dokumentationssysteme zählen ausdrücklich zur förderfähigen digitalen Ausstattung. Die konkrete Anerkennung entscheidet die jeweilige Landesrichtlinie.
- Wer Anträge stellt
- Träger von Kindertageseinrichtungen (Weiterleitung meist über die Kommunen)
- Stand
- 4 Mrd. € Bundesmittel, Laufzeit 2026–2029, rückwirkend ab 01.01.2026 förderfähig.
- Quelle
- bmbfsfj.bund.de
In drei Schritten zum Antrag
- Richtlinie erfragen. Jugendamt oder Kommune nach der SVIK-Landesrichtlinie Ihres Landes fragen — dort erfahren Sie auch, wie die Bundesmittel weitergeleitet werden.
- Richtig benennen. Die Software im Antrag als „digitales Verwaltungs- und Dokumentationssystem“ führen — so heißt die förderfähige Kategorie.
- Unterlagen anfordern. Angebot, Leistungsbeschreibung und Datenschutzunterlagen bekommen Sie von uns, in der Regel am selben Werktag.
Wo es schon konkret ist
Vier Länder sind belastbar: zwei mit eigenem Programm, zwei mit konkretisierter SVIK-Umsetzung. In den übrigen entsteht die Landesrichtlinie gerade — dort führt der Weg über Jugendamt und Kommune.
Hessen
„Ehrenamt digitalisiert!“ fördert Hard- und Software, Schulungen und Beratung mit 5.000–15.000 € bei bis zu 90 % Förderquote — antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger (e. V., gGmbH), also auch viele freie Kita-Träger. Frist der Runde 2026 war der 12.05.; weitere Runde erwartet.
Nordrhein-Westfalen
Der Nordrhein-Westfalen-Plan gibt 10 Mrd. € als Pauschale an Kommunen und Kreise, davon 5 Mrd. € für Bildung und Betreuung; „Digitalisierung“ ist ausdrücklich ein Förderbereich. Maßnahmen ab 01.01.2025 zuwendungsfähig, über die Verwendung entscheidet die Kommune.
Bremen
18,8 Mio. € (2026–2029) für die Kita-Betreuung, darunter zehn Digitalisierungsmaßnahmen — genannt sind WLAN, digitale Verwaltungs- und Dokumentationssysteme und Endgeräte. Mittelverteilung am 26.05.2026 beschlossen, Landesrichtlinie in Vorbereitung.
Bayern
Rund 210 Mio. € aus dem SVIK-Programm für die Kinderbetreuung, Weiterleitung an die Kommunen. Digitale Infrastruktur ist bundesseitig förderfähig; die bayerische Förderrichtlinie ist derzeit in Abstimmung.
Die übrigen zwölf Länder — und häufige Irrtümer
Dort gibt es bislang kein eigenes Programm für Kita-Software; maßgeblich wird die SVIK-Landesrichtlinie, die derzeit entsteht. Den aktuellen Stand erfragen Sie bei Jugendamt oder Kommune.
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen — Die frühere Richtlinie zur Ausstattung von Kitas ist ausgelaufen.
- Rheinland-Pfalz
- Saarland — Der Digitalisierungs-Zuschuss für Kita-Träger endete 2021.
- Sachsen — Die Digitalisierungs-Förderung des Landes richtet sich an Unternehmen.
- Sachsen-Anhalt — Die Digital-Förderung des Landes richtet sich an Unternehmen.
- Schleswig-Holstein
- Thüringen — Der Digitalbonus Thüringen ist ausgeschöpft, eine Neuauflage ist nicht geplant.
Häufige Irrtümer
- „DigitalPakt Kita“ — Existiert nicht als beschlossenes Bundesprogramm — digitalpaktkita.de ist eine private Initiative, kein staatlicher Fördertopf.
- DigitalPakt Schule 2.0 — Fördert ausschließlich Schulen; Kitas sind nicht antragsberechtigt.
- Digitalboni der Länder (Digitalbonus Bayern, MID NRW, BIG-Digital, DIGI-Zuschuss Hessen u. a.) — Unternehmensförderung — Kitas und gemeinnützige Träger sind nicht antragsberechtigt.
- Landes-Plattformen (Kita HUB Bayern, KiQuip, KIDA, ISBJ) — Kostenlose bzw. verpflichtende Landes-Anwendungen — keine Fördertöpfe für eigene Software.
Stand Juli 2026. Diese Übersicht ist eine sorgfältig recherchierte Momentaufnahme und ersetzt keine Förderberatung — ob Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet allein die bewilligende Stelle.
Was wir für Ihren Antrag liefern
Förderanträge scheitern selten am Willen, sondern an fehlenden Anlagen. Diese bekommen Sie von uns — kurzfristig und kostenlos:
- Angebot und Kostenvoranschlag, gerechnet auf Ihre Einrichtungsgröße
- Leistungsbeschreibung „digitales Verwaltungs- und Dokumentationssystem“ zum Anhängen
- Auftragsverarbeitungsvertrag und Datenschutzunterlagen, Serverstandort Deutschland
- Referenzen von Trägern und Kommunen, die den Weg schon gegangen sind
Vorab selbst nachrechnen können Sie mit unseren transparenten Preisen; die Sicherheits- und Datenschutznachweise stehen öffentlich, und was easychild für Träger und Kommunen leistet, steht dort im Detail.
Werktags erreichbar — wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Stunden zurück.
Wir liefern die Unterlagen für Ihren Antrag.
Im kostenlosen Beratungstermin klären wir, welcher Förderweg für Ihre Einrichtung realistisch ist — und was Sie dafür von uns brauchen.
Beratungstermin buchenLieber direkt sprechen? 03774 / 18 73 14 - 0 · support@easychild.de · oder erst der kostenlose Kita-Digitalisierungs-Check