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Förder-Kompass · Stand Juli 2026

So finanzieren Sie Ihre Kita-Software über Fördermittel

Der Bund stellt über das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung (SVIK) vier Milliarden Euro bereit — digitale Verwaltungs- und Dokumentationssysteme sind darin ausdrücklich förderfähig. Hier steht, welche Wege offen sind, wer Anträge stellt und welche Unterlagen Sie von uns bekommen.

Der Weg: das SVIK-Programm des Bundes

Ausgezahlt wird über eigene Richtlinien der 16 Länder, Laufzeit 2026 bis 2029. Bremen hat „digitale Verwaltungs- und Dokumentationssysteme“ dort bereits wörtlich als förderfähige Maßnahme benannt — genau die Kategorie, in die eine Kita-Software fällt.

Bund (Umsetzung über die Länder) · Verlässlichkeit hoch

SVIK — Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung 2026–2029

Was gefördert wird
Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und „moderne Ausstattung – einschließlich digitaler Infrastruktur“, wörtlich auch „zeitgemäße digitale Ausstattung“.
Zählt Kita-Software?
Ja — digitale Verwaltungs- und Dokumentationssysteme zählen ausdrücklich zur förderfähigen digitalen Ausstattung. Die konkrete Anerkennung entscheidet die jeweilige Landesrichtlinie.
Wer Anträge stellt
Träger von Kindertageseinrichtungen (Weiterleitung meist über die Kommunen)
Stand
4 Mrd. € Bundesmittel, Laufzeit 2026–2029, rückwirkend ab 01.01.2026 förderfähig.

In drei Schritten zum Antrag

  1. Richtlinie erfragen. Jugendamt oder Kommune nach der SVIK-Landesrichtlinie Ihres Landes fragen — dort erfahren Sie auch, wie die Bundesmittel weitergeleitet werden.
  2. Richtig benennen. Die Software im Antrag als „digitales Verwaltungs- und Dokumentationssystem“ führen — so heißt die förderfähige Kategorie.
  3. Unterlagen anfordern. Angebot, Leistungsbeschreibung und Datenschutzunterlagen bekommen Sie von uns, in der Regel am selben Werktag.

Wo es schon konkret ist

Vier Länder sind belastbar: zwei mit eigenem Programm, zwei mit konkretisierter SVIK-Umsetzung. In den übrigen entsteht die Landesrichtlinie gerade — dort führt der Weg über Jugendamt und Kommune.

Eigenes Landesprogramm

Hessen

„Ehrenamt digitalisiert!“ fördert Hard- und Software, Schulungen und Beratung mit 5.000–15.000 € bei bis zu 90 % Förderquote — antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger (e. V., gGmbH), also auch viele freie Kita-Träger. Frist der Runde 2026 war der 12.05.; weitere Runde erwartet.

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Eigenes Landesprogramm

Nordrhein-Westfalen

Der Nordrhein-Westfalen-Plan gibt 10 Mrd. € als Pauschale an Kommunen und Kreise, davon 5 Mrd. € für Bildung und Betreuung; „Digitalisierung“ ist ausdrücklich ein Förderbereich. Maßnahmen ab 01.01.2025 zuwendungsfähig, über die Verwendung entscheidet die Kommune.

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SVIK-Umsetzung konkretisiert

Bremen

18,8 Mio. € (2026–2029) für die Kita-Betreuung, darunter zehn Digitalisierungsmaßnahmen — genannt sind WLAN, digitale Verwaltungs- und Dokumentationssysteme und Endgeräte. Mittelverteilung am 26.05.2026 beschlossen, Landesrichtlinie in Vorbereitung.

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SVIK-Landesrichtlinie in Vorbereitung

Bayern

Rund 210 Mio. € aus dem SVIK-Programm für die Kinderbetreuung, Weiterleitung an die Kommunen. Digitale Infrastruktur ist bundesseitig förderfähig; die bayerische Förderrichtlinie ist derzeit in Abstimmung.

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Die übrigen zwölf Länder — und häufige Irrtümer

Dort gibt es bislang kein eigenes Programm für Kita-Software; maßgeblich wird die SVIK-Landesrichtlinie, die derzeit entsteht. Den aktuellen Stand erfragen Sie bei Jugendamt oder Kommune.

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen — Die frühere Richtlinie zur Ausstattung von Kitas ist ausgelaufen.
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland — Der Digitalisierungs-Zuschuss für Kita-Träger endete 2021.
  • Sachsen — Die Digitalisierungs-Förderung des Landes richtet sich an Unternehmen.
  • Sachsen-Anhalt — Die Digital-Förderung des Landes richtet sich an Unternehmen.
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen — Der Digitalbonus Thüringen ist ausgeschöpft, eine Neuauflage ist nicht geplant.

Häufige Irrtümer

  • „DigitalPakt Kita“ — Existiert nicht als beschlossenes Bundesprogramm — digitalpaktkita.de ist eine private Initiative, kein staatlicher Fördertopf.
  • DigitalPakt Schule 2.0 — Fördert ausschließlich Schulen; Kitas sind nicht antragsberechtigt.
  • Digitalboni der Länder (Digitalbonus Bayern, MID NRW, BIG-Digital, DIGI-Zuschuss Hessen u. a.) — Unternehmensförderung — Kitas und gemeinnützige Träger sind nicht antragsberechtigt.
  • Landes-Plattformen (Kita HUB Bayern, KiQuip, KIDA, ISBJ) — Kostenlose bzw. verpflichtende Landes-Anwendungen — keine Fördertöpfe für eigene Software.

Stand Juli 2026. Diese Übersicht ist eine sorgfältig recherchierte Momentaufnahme und ersetzt keine Förderberatung — ob Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet allein die bewilligende Stelle.

Was wir für Ihren Antrag liefern

Förderanträge scheitern selten am Willen, sondern an fehlenden Anlagen. Diese bekommen Sie von uns — kurzfristig und kostenlos:

  • Angebot und Kostenvoranschlag, gerechnet auf Ihre Einrichtungsgröße
  • Leistungsbeschreibung „digitales Verwaltungs- und Dokumentationssystem“ zum Anhängen
  • Auftragsverarbeitungsvertrag und Datenschutzunterlagen, Serverstandort Deutschland
  • Referenzen von Trägern und Kommunen, die den Weg schon gegangen sind

Vorab selbst nachrechnen können Sie mit unseren transparenten Preisen; die Sicherheits- und Datenschutznachweise stehen öffentlich, und was easychild für Träger und Kommunen leistet, steht dort im Detail.

Werktags erreichbar — wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Stunden zurück.

Wir liefern die Unterlagen für Ihren Antrag.

Im kostenlosen Beratungstermin klären wir, welcher Förderweg für Ihre Einrichtung realistisch ist — und was Sie dafür von uns brauchen.

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